Verpflichtungserklärung 05.05.2010
Nachstehend finden Sie die Verpflichtungserklärung der WestLB AG nach § 10 Abs. 2 Nr. 9 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in Verbindung mit § 2 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
