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Zahlungen nach der EU-Verordnung 924/2009

Zahlungsverkehrsaufträge gemäß der EU-Verordnung 924/2009 führen wir schnell und kostengünstig aus. Folgende Kriterien müssen bei dieser Zahlungsart beachtet werden:

  • Angabe von BIC und IBAN
  • Überweisungsbetrag bis max. EUR 50.000,00
  • Zahlbar in ein Teilnehmerland

Die Abwicklung erfolgt über das Clearingsystem EBA Step2, welches zur Abwicklung des europäischen Massenzahlungsverkehrs dient.

Zahlungen über EUR 50.000,00 werden abhängig von der Erreichbarkeit bei möglichst optimalen Kosten über ausgewählte Korrespondenten, das Clearing-System EBA EURO1 oder TARGET2 abgewickelt.

Vorteile:

  • Transparenz und Sicherheit
  • Zugang zum gesamten EURO-Zahlungsraum
  • Keine SWIFT-Mitgliedschaft notwendig
  • Kosteneinsparungen
  • Für Zahlungen bis EUR 50.000,00 können über das Clearingsystem EBA Step2 nahezu alle EU-Länder kostengünstig erreicht werden
  • Keine Parallelstrukturen

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Kontakt

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Rainer Tannhauer Tel: +49 211 826 7770 Email senden
Wolfgang Ehrmann Tel: +49 211 826 3290 Email senden

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