Genussscheine - Überblick
Genussscheine sind Schuldverschreibungen, die Anlegern einen Anspruch auf Beteiligung am Reingewinn und / oder Liquidationserlös, insbesondere von Aktiengesellschaften und GmbHs, gewähren. Dieses Recht wird mit einer Urkunde, dem Genussschein, verbrieft. Im Gegensatz zu Aktien wird den Genussschein-Inhabern jedoch kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens eingeräumt.
Genussscheine müssen nicht an der Börse eingeführt, sondern können über Banken privat bei professionellen Investoren platziert werden. Nutzen Sie das Vertriebsnetz und die Strukturierungskompetenz der WestLB, denn: Bei idealer Konzeption werden Genussrechte in der Steuerbilanz als Fremdkapital, aber in der Handelsbilanz als Eigenkapital behandelt.
Damit das Genussrechtskapital als bilanzielles Eigenkapital ausgewiesen werden kann, muss es nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB folgende Kriterien erfüllen:
- Nachrangigkeit
- Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
- Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe
- Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung (in der Regel mindestens fünf Jahre)
Genussscheine lassen sich individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Der Genussschein (nach HGB) hat eine feste Laufzeit und wird bei Fälligkeit getilgt.
Die wichtigsten Vorteile einer Genussschein-Finanzierung auf einen Blick:
- Verbesserung der Eigenkapitalposition
- Erweiterung des unternehmerischen Handlungsspielraumes
- Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Kreditgebern
- Beibehaltung der bestehenden Gesellschafterverhältnisse
- Optimierung der Steuerposition des Unternehmens
- Flexible Konditionsgestaltung durch ergänzende Vergütungsbestandteile (Equity Kicker, Non-Equity-Kicker)
- Geringe Transaktionskosten
- Unterstützung durch beteiligungsbegleitendes Consulting
- Optimierung der Transaktionsstruktur
- Möglichkeit, das externe Rating zu verbessern
