Pfandbriefe
Pfandbriefe und Jumbo-Pfandbriefe
Pfandbriefe dürfen nur von Hypothekenbanken, Schiffsbanken und öffentlich-rechtlichen Emittenten (Landesbanken und Sparkassen) ausgegeben werden. Sie unterliegen einem besonderen, gesetzlich geregelten Sicherheitsstandard. Für so genannte Jumbo-Pfandbriefe existieren eine Reihe von Mindeststandards und Empfehlungen, z.B.:
Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. EUR. Bei der Erstemission muss das Volumen mindestens 750 Mio. EUR betragen, was dann jedoch innerhalb von 180 Kalendertagen auf mindestens 1 Mrd. EUR erhöht werden muss. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem Inkrafttreten der neuen Mindeststandards begeben wurden und ein Volumen von unter 1 Mrd. EUR aufweisen, behalten ihren Jumbo-Status.
Für jeden Jumbo-Pfandbrief muss es mindestens drei Market Maker geben.
Service der WestLB AG
- Beratung bei der Aufsetzung der notwendigen Strukturen
- Ratingberatung
- Lead Management der Transaktionen
- Umfassende Betreuung und sorgfältige Vorbereitung der Emissionen (Marktinformation, Pricing-Indikation)
- Erarbeitung und Verbreitung der Credit Story für den Pfandbrief (falls erforderlich)
- Unterstützung der Sales-Aktivitäten durch Roadshows, e-Roadshow und Research
- Erfolgreicher Vertrieb an neue und zusätzliche Investoren
- Sicherstellung der Liquidität im Sekundärmarkt und aktives Market Making
