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Pfandbriefe

Pfandbriefe und Jumbo-Pfandbriefe

Pfandbriefe dürfen nur von Hypothekenbanken, Schiffsbanken und öffentlich-rechtlichen Emittenten (Landesbanken und Sparkassen) ausgegeben werden. Sie unterliegen einem besonderen, gesetzlich geregelten Sicherheitsstandard. Für so genannte Jumbo-Pfandbriefe existieren eine Reihe von Mindeststandards und Empfehlungen, z.B.:

Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. EUR. Bei der Erstemission muss das Volumen mindestens 750 Mio. EUR betragen, was dann jedoch innerhalb von 180 Kalendertagen auf mindestens 1 Mrd. EUR erhöht werden muss. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem Inkrafttreten der neuen Mindeststandards begeben wurden und ein Volumen von unter 1 Mrd. EUR aufweisen, behalten ihren Jumbo-Status.

Für jeden Jumbo-Pfandbrief muss es mindestens drei Market Maker geben.

Service der WestLB AG

    • Beratung bei der Aufsetzung der notwendigen Strukturen
    • Ratingberatung
    • Lead Management der Transaktionen
    • Umfassende Betreuung und sorgfältige Vorbereitung der Emissionen (Marktinformation, Pricing-Indikation)
    • Erarbeitung und Verbreitung der Credit Story für den Pfandbrief (falls erforderlich) 
    • Unterstützung der Sales-Aktivitäten durch Roadshows, e-Roadshow und  Research
    • Erfolgreicher Vertrieb an neue und zusätzliche Investoren
    • Sicherstellung der Liquidität im Sekundärmarkt und aktives Market Making

 

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