Genussschein
Der Genussschein ist ein Gläubigerpapier, welches aktionärsähnliche Vermögensrechte verbrieft. Der Genussschein kann individuell an die Bedürfnisse des Kapital aufnehmenden Unternehmens, des Genussschein-Emittenten, angepasst werden. Insbesondere wird der Genussschein je nach Kundenanforderung als Eigenkapital oder Fremdkapital ausgestaltet. Dabei berücksichtigt die WestLB auch die Anforderungen, die sich aus den von dem Unternehmen angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen (zum Beispiel HGB oder IFRS) ergeben. Ein HGB-Eigenkapitalgenussschein etwa ist durch eine feste Laufzeit von mindestens 5 Jahren, eine erfolgsabhängige Vergütung und die Teilnahme am Verlust in voller Höhe gekennzeichnet.
Die WestLB strukturiert für Unternehmenskunden Genussrechtsemissionen und zeichnet den Emissionsbetrag ganz oder teilweise.
